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Tinnitus

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-20

„Tinnitus“ ist im ICD-10-GM klassifiziert. Der amtliche Code ist nach Klick einsehbar; die GdS-Einordnung richtet sich nach VersMedV Teil B.

ICD-10-Code

ICD-10-Code anzeigen

H93.1

Quelle: ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis, BfArM.

GdS-Einordnung (VersMedV Teil B)

5. Hör- und Gleichgewichtsorgan — Gleichgewichtsstörungen

GdS 0–80 (je nach Schweregrad/Ausprägung)

ZustandGdS
(Normabweichungen in den apparativ erhobenen neurootologischen Untersuchungsbefunden bedingen für sich allein noch keinen GdS) ohne wesentliche Folgen beschwerdefrei, allenfalls Gefühl der Unsicherheit bei alltäglichen Belastungen (z.B. Gehen, Bücken, Aufrichten, Kopfdrehungen, leichte Arbeiten in wechselnder Körperhaltung) leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen (Schwanken) bei höheren Belastungen (z.B. Heben von Lasten, Gehen im Dunkeln, abrupte Körperbewegungen) stärkere Unsicherheit mit Schwindelerscheinungen (Fallneigung, Ziehen nach einer Seite) erst bei außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Stehen und Gehen auf Gerüsten, sportliche Übungen mit raschen Körperbewegungen) keine nennenswerten Abweichungen bei den Geh- und, Stehversuchen0–10
mit leichten Folgen leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen wie Schwanken, Stolpern, Ausfallsschritte bei alltäglichen Belastungen, stärkere Unsicherheit und Schwindelerscheinungen bei höheren Belastungen leichte Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen erst auf, höherer Belastungsstufe20
mit mittelgradigen Folgen stärkere Unsicherheit, Schwindelerscheinungen mit Fallneigung bereits bei alltäglichen Belastungen, heftiger Schwindel (mit vegetativen Erscheinungen, gelegentlich Übelkeit, Erbrechen) bei höheren und außergewöhnlichen Belastungen deutliche Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen bereits, auf niedriger Belastungsstufe30–40
mit schweren Folgen heftiger Schwindel, erhebliche Unsicherheit und Schwierigkeiten bereits beim Gehen und Stehen im Hellen und bei anderen, alltäglichen Belastungen, teilweise Gehhilfe erforderlich50–70
bei Unfähigkeit, ohne Unterstützung zu gehen oder zu stehen80
Ohrgeräusche (Tinnitus), ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen0–10
mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen20
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und, Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägte depressive Störungen)30–40
mit schweren psychischen Störungen und sozialen, Anpassungsschwierigkeitenmindestens 50
Menière-Krankheit, ein bis zwei Anfälle im Jahr0–10
häufigere Anfälle, je nach Schweregrad20–40
mehrmals monatlich schwere Anfälle50
  • Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus) sind zusätzlich zu bewerten.

Quelle: VersMedV, Anlage zu §2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze), Teil B Nr. 5.3.

Redaktionell aus dem VersMedV-Text extrahiert und bereinigt, kein zeichengenaues Zitat. Verbindlich ist der amtliche VersMedV-Text (Bundesrecht, gemeinfrei nach §5 UrhG).

Häufige Fragen

Welcher ICD-10-Code gilt für Tinnitus?
Der amtliche ICD-10-GM-Code ist auf dieser Seite hinterlegt und nach Klick einsehbar (Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis). Die Anzeige erfolgt nicht sofort, sondern erst nach bewusstem Klick.
Welcher GdS kommt bei Tinnitus in Frage?
Nach VersMedV Teil B gilt: GdS 0–80 (je nach Schweregrad/Ausprägung). Der GdS wird nicht automatisch berechnet, sondern im Einzelfall ärztlich bzw. gutachterlich anhand der VersMedV-Anhaltswerte festgelegt.
Ersetzt diese Seite eine ärztliche Diagnose?
Nein. Diese Seite dient ausschließlich der Information und Recherche und ersetzt keine ärztliche Beratung. Für die korrekte Anwendung im klinischen oder gutachterlichen Kontext ist ausschließlich das jeweilige Fachpersonal verantwortlich.
Offizieller Referenzbereich

Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

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