Tinnitus
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-20
„Tinnitus“ ist im ICD-10-GM klassifiziert. Der amtliche Code ist nach Klick einsehbar; die GdS-Einordnung richtet sich nach VersMedV Teil B.
ICD-10-Code
ICD-10-Code anzeigen
H93.1
Quelle: ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis, BfArM.
GdS-Einordnung (VersMedV Teil B)
5. Hör- und Gleichgewichtsorgan — Gleichgewichtsstörungen
GdS 0–80 (je nach Schweregrad/Ausprägung)
| Zustand | GdS |
|---|---|
| (Normabweichungen in den apparativ erhobenen neurootologischen Untersuchungsbefunden bedingen für sich allein noch keinen GdS) ohne wesentliche Folgen beschwerdefrei, allenfalls Gefühl der Unsicherheit bei alltäglichen Belastungen (z.B. Gehen, Bücken, Aufrichten, Kopfdrehungen, leichte Arbeiten in wechselnder Körperhaltung) leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen (Schwanken) bei höheren Belastungen (z.B. Heben von Lasten, Gehen im Dunkeln, abrupte Körperbewegungen) stärkere Unsicherheit mit Schwindelerscheinungen (Fallneigung, Ziehen nach einer Seite) erst bei außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Stehen und Gehen auf Gerüsten, sportliche Übungen mit raschen Körperbewegungen) keine nennenswerten Abweichungen bei den Geh- und, Stehversuchen | 0–10 |
| mit leichten Folgen leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen wie Schwanken, Stolpern, Ausfallsschritte bei alltäglichen Belastungen, stärkere Unsicherheit und Schwindelerscheinungen bei höheren Belastungen leichte Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen erst auf, höherer Belastungsstufe | 20 |
| mit mittelgradigen Folgen stärkere Unsicherheit, Schwindelerscheinungen mit Fallneigung bereits bei alltäglichen Belastungen, heftiger Schwindel (mit vegetativen Erscheinungen, gelegentlich Übelkeit, Erbrechen) bei höheren und außergewöhnlichen Belastungen deutliche Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen bereits, auf niedriger Belastungsstufe | 30–40 |
| mit schweren Folgen heftiger Schwindel, erhebliche Unsicherheit und Schwierigkeiten bereits beim Gehen und Stehen im Hellen und bei anderen, alltäglichen Belastungen, teilweise Gehhilfe erforderlich | 50–70 |
| bei Unfähigkeit, ohne Unterstützung zu gehen oder zu stehen | 80 |
| Ohrgeräusche (Tinnitus), ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen | 0–10 |
| mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen | 20 |
| mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und, Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägte depressive Störungen) | 30–40 |
| mit schweren psychischen Störungen und sozialen, Anpassungsschwierigkeiten | mindestens 50 |
| Menière-Krankheit, ein bis zwei Anfälle im Jahr | 0–10 |
| häufigere Anfälle, je nach Schweregrad | 20–40 |
| mehrmals monatlich schwere Anfälle | 50 |
- Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus) sind zusätzlich zu bewerten.
Quelle: VersMedV, Anlage zu §2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze), Teil B Nr. 5.3.
Redaktionell aus dem VersMedV-Text extrahiert und bereinigt, kein zeichengenaues Zitat. Verbindlich ist der amtliche VersMedV-Text (Bundesrecht, gemeinfrei nach §5 UrhG).
Häufige Fragen
- Welcher ICD-10-Code gilt für Tinnitus?
- Der amtliche ICD-10-GM-Code ist auf dieser Seite hinterlegt und nach Klick einsehbar (Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis). Die Anzeige erfolgt nicht sofort, sondern erst nach bewusstem Klick.
- Welcher GdS kommt bei Tinnitus in Frage?
- Nach VersMedV Teil B gilt: GdS 0–80 (je nach Schweregrad/Ausprägung). Der GdS wird nicht automatisch berechnet, sondern im Einzelfall ärztlich bzw. gutachterlich anhand der VersMedV-Anhaltswerte festgelegt.
- Ersetzt diese Seite eine ärztliche Diagnose?
- Nein. Diese Seite dient ausschließlich der Information und Recherche und ersetzt keine ärztliche Beratung. Für die korrekte Anwendung im klinischen oder gutachterlichen Kontext ist ausschließlich das jeweilige Fachpersonal verantwortlich.
Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).