Obstruktive Schlafapnoe
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-20
„Obstruktive Schlafapnoe“ ist im ICD-10-GM klassifiziert. Der amtliche Code ist nach Klick einsehbar; die GdS-Einordnung richtet sich nach VersMedV Teil B.
ICD-10-Code
ICD-10-Code anzeigen
G47.31
Quelle: ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis, BfArM.
GdS-Einordnung (VersMedV Teil B)
8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen — Schlaf-Apnoe-Syndrom (Nachweis durch Untersuchung im Schlafabor)
GdS 0–50 (je nach Schweregrad/Ausprägung)
| Zustand | GdS |
|---|---|
| ohne Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen, Überdruckbeatmung | 0–10 |
| mit Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen, Überdruckbeatmung | 20 |
| bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung | 50 |
- Folgeerscheinungen oder Komplikationen (z.B. Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, Cor pulmonale) sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Quelle: VersMedV, Anlage zu §2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze), Teil B Nr. 8.7.
Redaktionell aus dem VersMedV-Text extrahiert und bereinigt, kein zeichengenaues Zitat. Verbindlich ist der amtliche VersMedV-Text (Bundesrecht, gemeinfrei nach §5 UrhG).
Häufige Fragen
- Welcher ICD-10-Code gilt für Obstruktive Schlafapnoe?
- Der amtliche ICD-10-GM-Code ist auf dieser Seite hinterlegt und nach Klick einsehbar (Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis). Die Anzeige erfolgt nicht sofort, sondern erst nach bewusstem Klick.
- Welcher GdS kommt bei Obstruktive Schlafapnoe in Frage?
- Nach VersMedV Teil B gilt: GdS 0–50 (je nach Schweregrad/Ausprägung). Der GdS wird nicht automatisch berechnet, sondern im Einzelfall ärztlich bzw. gutachterlich anhand der VersMedV-Anhaltswerte festgelegt.
- Ersetzt diese Seite eine ärztliche Diagnose?
- Nein. Diese Seite dient ausschließlich der Information und Recherche und ersetzt keine ärztliche Beratung. Für die korrekte Anwendung im klinischen oder gutachterlichen Kontext ist ausschließlich das jeweilige Fachpersonal verantwortlich.
Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).