Kreuzschmerz / Lumbalgie (unterer Rücken)
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-20
„Kreuzschmerz / Lumbalgie (unterer Rücken)“ ist im ICD-10-GM klassifiziert. Der amtliche Code ist nach Klick einsehbar; die GdS-Einordnung richtet sich nach VersMedV Teil B.
ICD-10-Code
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M54.5
Quelle: ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis, BfArM.
GdS-Einordnung (VersMedV Teil B)
18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten — Wirbelsäulenschäden
GdS 0–100 (je nach Schweregrad/Ausprägung)
| Zustand | GdS |
|---|---|
| Wirbelsäulenschäden, ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität | 0 |
| mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurz dauernd, auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome) | 10 |
| mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und über Tage, andauernde Wirbelsäulensyndrome) | 20 |
| mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen, andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome) | 30 |
| mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen, in zwei Wirbelsäulenabschnitten | 30–40 |
| mit besonders schweren Auswirkungen (z.B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst [z.B. Milwaukee-Korsett];, schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb]) | 50–70 |
| bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und, Stehunfähigkeit | 80–100 |
- Der GdS bei angeborenen und erworbenen Wirbelsäulenschäden (einschließlich Bandscheibenschäden, Scheuermann-Krankheit, Spondylolisthesis, Spinalkanalstenose und dem sogenannten Postdiskotomiesyndrom) ergibt sich primär aus dem Ausmaß der Bewegungseinschränkung, der Wirbelsäulenverformung und -instabilität sowie aus der Anzahl der betroffenen Wirbelsäulenabschnitte. Der Begriff Instabilität beinhaltet die abnorme Beweglichkeit zweier Wirbel gegeneinander unter physiologischer Belastung und die daraus resultierenden Weichteilveränderungen und Schmerzen. Sogenannte Wirbelsäulensyndrome (wie Schulter-Arm-Syndrom, Lumbalsyndrom, Ischialgie, sowie andere Nerven- und Muskelreizerscheinungen) können bei Instabilität und bei Einengungen des Spinalkanals oder der Zwischenwirbellöcher auftreten. Für die Bewertung von chronisch-rezidivierenden Bandscheibensyndromen sind aussagekräftige anamnestische Daten und klinische Untersuchungsbefunde über einen ausreichend langen Zeitraum von besonderer Bedeutung. Im beschwerdefreien Intervall können die objektiven Untersuchungsbefunde nur gering ausgeprägt sein.
- Anhaltende Funktionsstörungen infolge Wurzelkompression mit motorischen Ausfallerscheinungen – oder auch die intermittierenden Störungen bei der Spinalkanalstenose – sowie Auswirkungen auf die inneren Organe (z.B. Atemfunktionsstörungen) sind zusätzlich zu berücksichtigen. Bei außergewöhnlichen Schmerzsyndromen kann auch ohne nachweisbare neurologische Ausfallerscheinungen (z.B. Postdiskotomiesyndrom) ein GdS über 30 in Betracht kommen. Das neurogene Hinken ist etwas günstiger als vergleichbare Einschränkungen des Gehvermögens bei arteriellen Verschlusskrankheiten zu bewerten.
Quelle: VersMedV, Anlage zu §2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze), Teil B Nr. 18.9.
Redaktionell aus dem VersMedV-Text extrahiert und bereinigt, kein zeichengenaues Zitat. Verbindlich ist der amtliche VersMedV-Text (Bundesrecht, gemeinfrei nach §5 UrhG).
Häufige Fragen
- Welcher ICD-10-Code gilt für Kreuzschmerz / Lumbalgie (unterer Rücken)?
- Der amtliche ICD-10-GM-Code ist auf dieser Seite hinterlegt und nach Klick einsehbar (Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis). Die Anzeige erfolgt nicht sofort, sondern erst nach bewusstem Klick.
- Welcher GdS kommt bei Kreuzschmerz / Lumbalgie (unterer Rücken) in Frage?
- Nach VersMedV Teil B gilt: GdS 0–100 (je nach Schweregrad/Ausprägung). Der GdS wird nicht automatisch berechnet, sondern im Einzelfall ärztlich bzw. gutachterlich anhand der VersMedV-Anhaltswerte festgelegt.
- Ersetzt diese Seite eine ärztliche Diagnose?
- Nein. Diese Seite dient ausschließlich der Information und Recherche und ersetzt keine ärztliche Beratung. Für die korrekte Anwendung im klinischen oder gutachterlichen Kontext ist ausschließlich das jeweilige Fachpersonal verantwortlich.
Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).