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Krebs bei unbekanntem Primärtumor (CUP)

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-20

„Krebs bei unbekanntem Primärtumor (CUP)“ ist im ICD-10-GM klassifiziert. Der amtliche Code ist nach Klick einsehbar; die GdS-Einordnung richtet sich nach VersMedV Teil B.

ICD-10-Code

ICD-10-Code anzeigen

C80.9

Quelle: ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis, BfArM.

GdS-Einordnung (VersMedV Teil B)

VersMedV Teil A Nr. 2 (Heilungsbewährung) / organbezogen Teil B — Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen Tumors

GdS 50–80 (je nach Schweregrad/Ausprägung)

ZustandGdS
während der Heilungsbewährung (i.d.R. 2–5 Jahre), günstige Prognose / Frühstadium50
während der Heilungsbewährung in höheren Stadien / ungünstiger Prognosewenigstens 80
nach Ablauf der Heilungsbewährung ohne Rezidivnach verbliebener Funktionsstörung
  • Für solide Tumoren ohne eigene VersMedV-Position: Während der Heilungsbewährung (meist 2–5 Jahre) i.d.R. GdS 50–80 je nach Stadium; danach nach verbliebener Funktionsstörung. Verbindlich ist die jeweilige organbezogene VersMedV-Regelung.

Quelle: VersMedV, Anlage zu §2, Teil A Nr. 2 (Heilungsbewährung).

Redaktionell aus dem VersMedV-Text extrahiert und bereinigt, kein zeichengenaues Zitat. Verbindlich ist der amtliche VersMedV-Text (Bundesrecht, gemeinfrei nach §5 UrhG).

Häufige Fragen

Welcher ICD-10-Code gilt für Krebs bei unbekanntem Primärtumor (CUP)?
Der amtliche ICD-10-GM-Code ist auf dieser Seite hinterlegt und nach Klick einsehbar (Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis). Die Anzeige erfolgt nicht sofort, sondern erst nach bewusstem Klick.
Welcher GdS kommt bei Krebs bei unbekanntem Primärtumor (CUP) in Frage?
Nach VersMedV Teil B gilt: GdS 50–80 (je nach Schweregrad/Ausprägung). Der GdS wird nicht automatisch berechnet, sondern im Einzelfall ärztlich bzw. gutachterlich anhand der VersMedV-Anhaltswerte festgelegt.
Ersetzt diese Seite eine ärztliche Diagnose?
Nein. Diese Seite dient ausschließlich der Information und Recherche und ersetzt keine ärztliche Beratung. Für die korrekte Anwendung im klinischen oder gutachterlichen Kontext ist ausschließlich das jeweilige Fachpersonal verantwortlich.
Offizieller Referenzbereich

Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

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