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Fingerpolyarthrose (Heberden-/Bouchard-Arthrose)

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-20

„Fingerpolyarthrose (Heberden-/Bouchard-Arthrose)“ ist im ICD-10-GM klassifiziert. Der amtliche Code ist nach Klick einsehbar; die GdS-Einordnung richtet sich nach VersMedV Teil B.

ICD-10-Code

ICD-10-Code anzeigen

M15.1

Quelle: ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis, BfArM.

GdS-Einordnung (VersMedV Teil B)

18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten — Schäden der oberen Gliedmaßen

GdS 0–100 (je nach Schweregrad/Ausprägung)

ZustandGdS
Extremitätenverlust, Verlust beider Arme oder Hände100
Verlust eines Armes und Beines100
Verlust eines Armes im Schultergelenk oder, mit sehr kurzem Oberarmstumpf80
Verlust eines Armes im Oberarm oder im Ellenbogengelenk70
Verlust eines Armes im Unterarm50
Verlust eines Armes im Unterarm mit einer Stumpfänge bis 7 cm60
Verlust der ganzen Hand50
Versteifung des Schultergelenks in günstiger Stellung, bei gut beweglichem Schultergürtel30
Versteifung des Schultergelenks in ungünstiger Stellung oder bei, gestörter Beweglichkeit des Schultergürtels40–50
Bewegungseinschränkung des Schultergelenks (einschließlich Schultergürtel), Armhebung nur bis zu 120° mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit10
Armhebung nur bis zu 90° mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit20
Instabilität des Schultergelenks geringen Grades, auch seltene Ausrenkung, (in Abständen von 1 Jahr und mehr)10
mittleren Grades, auch häufigere Ausrenkung20–30
schweren Grades (auch Schlottergelenk), auch ständige Ausrenkung40
Schlüsselbeinpseudarthrose, straff0–10
schlaff20
Verkürzung des Armes bis zu 4 cm bei freier Beweglichkeit der, großen Armgelenke0
Oberarmpseudarthrose, straff20
schlaff40
Riss der langen Bizepssehne0–10
Versteifung des Ellenbogengelenks einschließlich Aufhebung der Unterarmdrehbewegung, in günstiger Stellung30
in ungünstiger Stellung40–50
Bewegungseinschränkung im Ellenbogengelenk geringen Grades (Streckung/Beugung bis 0-30-120 bei freier, Unterarmdrehbeweglichkeit)0–10
stärkeren Grades (insbesondere der Beugung einschließlich Einschränkung, der Unterarmdrehbeweglichkeit)20–30
Isolierte Aufhebung der Unterarmdrehbeweglichkeit, in günstiger Stellung (mittlere Pronationsstellung)10
in ungünstiger Stellung20
in extremer Supinationsstellung30
Ellenbogen-Schlottergelenk40
Unterarmpseudarthrose, straff20
schlaff40
Pseudarthrose der Elle oder Speiche10–20
Versteifung des Handgelenks, in günstiger Stellung (leichte Dorsalextension)20
in ungünstiger Stellung30
Bewegungseinschränkung des Handgelenks, geringen Grades (z.B. Streckung/Beugung bis 30-0-40)0–10
stärkeren Grades20–30
Nicht oder mit Deformierung verheilte Brüche oder Luxationen der Handwurzelknochen oder eines oder mehrerer Mittelhandknochen, mit sekundärer Funktionsbeeinträchtigung10–30
Versteifung eines Daumengelenks in günstiger Stellung0–10
Versteifung beider Daumengelenke und des MittelhandHandwurzelgelenks in günstiger Stellung20
Versteifung eines Fingers in günstiger Stellung, (mittlere Gebrauchsstellung)0–10
Verlust des Daumenendgliedes0
Verlust des Daumenendgliedes und des halben Grundgliedes10
Verlust eines Daumens25
Verlust beider Daumen40
Verlust eines Daumens mit Mittelhandknochen30
Verlust des Zeigefingers, Mittelfingers, Ringfingers oder Kleinfingers, auch mit Teilen des dazugehörigen Mittelhandknochens10
Verlust von zwei Fingern, mit Einschluss des Daumens30
II+III, II+IV30
sonst25
Verlust von drei Fingern, mit Einschluss des Daumens40
II+III+IV40
sonst30
Verlust von vier Fingern, mit Einschluss des Daumens50
sonst40
Verlust der Finger II bis V an beiden Händen80
Verlust aller fünf Finger einer Hand50
Verlust aller zehn Finger100
Nervenausfälle (vollständig), Armplexus80
oberer Armplexus50
unterer Armplexus60
N. axillaris30
N. thoracicus longus20
N. musculocutaneus20
N. radialis, ganzer Nerv30
mittlerer Bereich oder distal20
N. ulnaris, proximal oder distal30
N. medianus, proximal40
distal30
Nn. radialis und axillaris50
Nn. radialis und ulnaris50
Nn. radialis und medianus50
Nn. ulnaris und medianus.50
Nn. radialis, ulnaris und medianus im Vorderarmbereich60
  • Unter einem sehr kurzen Oberarmstumpf ist ein Stumpf zu verstehen, der eine gleiche Funktionseinbuße wie der Verlust des Armes im Schultergelenk zur Folge hat. Das ist immer dann der Fall, wenn die Absetzungsebene in Höhe des Collum chirurgicum liegt.
  • Eine Versteifung im Schultergelenk in einem Abspreizwinkel um ca. 45° und leichter Vorhalte gilt als funktionell günstig.
  • Die Versteifung in einem Winkel zwischen 80° und 100° bei mittlerer Pronationsstellung des Unterarms ist als günstige Gebrauchsstellung aufzufassen.
  • Versteifungen der Finger in Streck- oder starker Beugestellung sind oft störender als ein glatter Verlust.
  • Obige Sätze gelten für den Gesamtverlust der Finger bei reizlosen Stumpfverhältnissen. Bei Verlust einzelner Fingerglieder sind sie herabzusetzen, bei schlechten Stumpfverhältnissen zu erhöhen. Fingerstümpfe im Mittel- und Endgelenk können schmerzhafte Narbenbildung und ungünstige Weichteildeckung zeigen. Empfindungsstörungen an den Fingern, besonders an Daumen und Zeigefinger, können die Gebrauchsfähigkeit der Hand wesentlich beeinträchtigen.
  • Trophische Störungen sind zusätzlich zu berücksichtigen; Teilausfälle der genannten Nerven sind entsprechend geringer zu bewerten.

Quelle: VersMedV, Anlage zu §2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze), Teil B Nr. 18.13.

Redaktionell aus dem VersMedV-Text extrahiert und bereinigt, kein zeichengenaues Zitat. Verbindlich ist der amtliche VersMedV-Text (Bundesrecht, gemeinfrei nach §5 UrhG).

Häufige Fragen

Welcher ICD-10-Code gilt für Fingerpolyarthrose (Heberden-/Bouchard-Arthrose)?
Der amtliche ICD-10-GM-Code ist auf dieser Seite hinterlegt und nach Klick einsehbar (Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis). Die Anzeige erfolgt nicht sofort, sondern erst nach bewusstem Klick.
Welcher GdS kommt bei Fingerpolyarthrose (Heberden-/Bouchard-Arthrose) in Frage?
Nach VersMedV Teil B gilt: GdS 0–100 (je nach Schweregrad/Ausprägung). Der GdS wird nicht automatisch berechnet, sondern im Einzelfall ärztlich bzw. gutachterlich anhand der VersMedV-Anhaltswerte festgelegt.
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Offizieller Referenzbereich

Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

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