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Epilepsie

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-20

„Epilepsie“ ist im ICD-10-GM klassifiziert. Der amtliche Code ist nach Klick einsehbar; die GdS-Einordnung richtet sich nach VersMedV Teil B.

ICD-10-Code

ICD-10-Code anzeigen

G40.9

Quelle: ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis, BfArM.

GdS-Einordnung (VersMedV Teil B)

3. Nervensystem und Psyche — Bewertung von Hirnschäden mit isoliert vorkommenden bzw. führenden

GdS 30–100 (je nach Schweregrad/Ausprägung)

ZustandGdS
Syndromen (bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht auch zur Feststellung der Schwerstbeschädigtenzulage) Hirnschäden mit psychischen Störungen, leicht (im Alltag sich gering auswirkend)30–40
mittelgradig (im Alltag sich deutlich auswirkend)50–60
schwer70–100
Zentrale vegetative Störungen als Ausdruck eines Hirndauerschadens (z.B. Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus, der Vasomotorenregulation oder der Schweißregulation), leicht30
mittelgradig, auch mit vereinzelten synkopalen Anfällen40
mit häufigeren Anfällen oder erheblichen Auswirkungen, auf den Allgemeinzustand50
Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen (spino-) zerebellarer Ursache je nach, dem Ausmaß der Störung der Ziel- und Feinmotorik einschließlich der Schwierigkeiten beim Gehen und Stehen (siehe hierzu auch bei Hörund Gleichgewichtsorgan)30–100
Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungen (z. B. Aphasie, Apraxie, Agnosie), leicht (z.B. Restaphasie)30–40
mittelgradig (z.B. Aphasie mit deutlicher bis sehr, ausgeprägter Kommunikationsstörung)50–80
schwer (z.B. globale Aphasie)90–100
Zerebral bedingte Teillähmungen und Lähmungen, leichte Restlähmungen und Tonusstörungen der Gliedmaßen30
bei ausgeprägteren Teillähmungen und vollständigen Lähmungen ist der GdS aus Vergleichen mit dem GdS bei Gliedmaßenverlusten, peripheren Lähmungen und anderen Funktionseinbußen der Gliedmaßen abzuleiten, vollständige Lähmung von Arm und Bein (Hemiplegie)100
Parkinson-Syndrom ein- oder beidseitig, geringe Störung der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung, geringe Verlangsamung30–40
deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit beim Umdrehen, stärkere Verlangsamung50–70
schwere Störung der Bewegungsabläufe bis zur Immobilität80–100
Epileptische Anfälle je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung sehr selten (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale Anfälle mit, Pausen von Monaten)40
selten (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen, von Wochen)50–60
mittlere Häufigkeit (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von, Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen)60–80
häufig (generalisierte [große] oder komplex-fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal, betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einfachfokale Anfälle täglich)90–100
nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit, antikonvulsiver Behandlung30
  • Andere extrapyramidale Syndrome – auch mit Hyperkinesen – sind analog nach Art und Umfang der gestörten Bewegungsabläufe und der Möglichkeit ihrer Unterdrückung zu bewerten; bei lokalisierten Störungen (z.B. Torticollis spasmodicus) sind niedrigere GdS als bei generalisierten (z.B. choreatische Syndrome) in Betracht zu ziehen.
  • Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre Anfallsfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdS mehr anzunehmen.

Quelle: VersMedV, Anlage zu §2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze), Teil B Nr. 3.1.2.

Redaktionell aus dem VersMedV-Text extrahiert und bereinigt, kein zeichengenaues Zitat. Verbindlich ist der amtliche VersMedV-Text (Bundesrecht, gemeinfrei nach §5 UrhG).

Häufige Fragen

Welcher ICD-10-Code gilt für Epilepsie?
Der amtliche ICD-10-GM-Code ist auf dieser Seite hinterlegt und nach Klick einsehbar (Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis). Die Anzeige erfolgt nicht sofort, sondern erst nach bewusstem Klick.
Welcher GdS kommt bei Epilepsie in Frage?
Nach VersMedV Teil B gilt: GdS 30–100 (je nach Schweregrad/Ausprägung). Der GdS wird nicht automatisch berechnet, sondern im Einzelfall ärztlich bzw. gutachterlich anhand der VersMedV-Anhaltswerte festgelegt.
Ersetzt diese Seite eine ärztliche Diagnose?
Nein. Diese Seite dient ausschließlich der Information und Recherche und ersetzt keine ärztliche Beratung. Für die korrekte Anwendung im klinischen oder gutachterlichen Kontext ist ausschließlich das jeweilige Fachpersonal verantwortlich.
Offizieller Referenzbereich

Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

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