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Emotional instabile Persönlichkeitsstörung (Borderline)

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-20

„Emotional instabile Persönlichkeitsstörung (Borderline)“ ist im ICD-10-GM klassifiziert. Der amtliche Code ist nach Klick einsehbar; die GdS-Einordnung richtet sich nach VersMedV Teil B.

ICD-10-Code

ICD-10-Code anzeigen

F60.31

Quelle: ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis, BfArM.

GdS-Einordnung (VersMedV Teil B)

3. Nervensystem und Psyche — Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen

GdS 0–100 (je nach Schweregrad/Ausprägung)

ZustandGdS
Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen0–20
Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen, Entwicklungen mit, Krankheitswert, somatoforme Störungen)30–40
Schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit), mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten50–70
mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten80–100

Quelle: VersMedV, Anlage zu §2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze), Teil B Nr. 3.7.

Redaktionell aus dem VersMedV-Text extrahiert und bereinigt, kein zeichengenaues Zitat. Verbindlich ist der amtliche VersMedV-Text (Bundesrecht, gemeinfrei nach §5 UrhG).

Häufige Fragen

Welcher ICD-10-Code gilt für Emotional instabile Persönlichkeitsstörung (Borderline)?
Der amtliche ICD-10-GM-Code ist auf dieser Seite hinterlegt und nach Klick einsehbar (Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis). Die Anzeige erfolgt nicht sofort, sondern erst nach bewusstem Klick.
Welcher GdS kommt bei Emotional instabile Persönlichkeitsstörung (Borderline) in Frage?
Nach VersMedV Teil B gilt: GdS 0–100 (je nach Schweregrad/Ausprägung). Der GdS wird nicht automatisch berechnet, sondern im Einzelfall ärztlich bzw. gutachterlich anhand der VersMedV-Anhaltswerte festgelegt.
Ersetzt diese Seite eine ärztliche Diagnose?
Nein. Diese Seite dient ausschließlich der Information und Recherche und ersetzt keine ärztliche Beratung. Für die korrekte Anwendung im klinischen oder gutachterlichen Kontext ist ausschließlich das jeweilige Fachpersonal verantwortlich.
Offizieller Referenzbereich

Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

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