Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom)
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-20
„Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom)“ ist im ICD-10-GM klassifiziert. Der amtliche Code ist nach Klick einsehbar; die GdS-Einordnung richtet sich nach VersMedV Teil B.
ICD-10-Code
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C56
Quelle: ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis, BfArM.
GdS-Einordnung (VersMedV Teil B)
14. Weibliche Geschlechtsorgane — Verlust eines Eierstockes
GdS 0–80 (je nach Schweregrad/Ausprägung)
| Zustand | GdS |
|---|---|
| Verlust eines Eierstockes | 0 |
| Unterentwicklung, Verlust oder Ausfall beider Eierstöcke, ohne Kinderwunsch und ohne wesentliche Auswirkung auf, den Hormonhaushalt – immer in der Postmenopause | 10 |
| im jüngeren Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch oder bei unzureichender Ausgleichbarkeit des Hormonausfalls, durch Substitution | 20–30 |
| vor Abschluss der körperlichen Entwicklung je nach Ausgleichbarkeit, des Hormonausfalls | 20–40 |
| Nach Entfernung eines malignen Eierstocktumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit, nach Entfernung im Stadium T1 N0 M0 | 50 |
| in anderen Stadien | 80 |
- Endokrin bedingte Funktionsstörungen der Eierstöcke sind gut behandelbar, so dass im Allgemeinen anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten auftretende Komplikationen (z.B. Sterilität, abnormer Haarwuchs) sind gesondert zu beurteilen.
Quelle: VersMedV, Anlage zu §2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze), Teil B Nr. 14.3.
Redaktionell aus dem VersMedV-Text extrahiert und bereinigt, kein zeichengenaues Zitat. Verbindlich ist der amtliche VersMedV-Text (Bundesrecht, gemeinfrei nach §5 UrhG).
Häufige Fragen
- Welcher ICD-10-Code gilt für Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom)?
- Der amtliche ICD-10-GM-Code ist auf dieser Seite hinterlegt und nach Klick einsehbar (Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis). Die Anzeige erfolgt nicht sofort, sondern erst nach bewusstem Klick.
- Welcher GdS kommt bei Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom) in Frage?
- Nach VersMedV Teil B gilt: GdS 0–80 (je nach Schweregrad/Ausprägung). Der GdS wird nicht automatisch berechnet, sondern im Einzelfall ärztlich bzw. gutachterlich anhand der VersMedV-Anhaltswerte festgelegt.
- Ersetzt diese Seite eine ärztliche Diagnose?
- Nein. Diese Seite dient ausschließlich der Information und Recherche und ersetzt keine ärztliche Beratung. Für die korrekte Anwendung im klinischen oder gutachterlichen Kontext ist ausschließlich das jeweilige Fachpersonal verantwortlich.
Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).