Demenz bei Alzheimer-Krankheit
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-20
„Demenz bei Alzheimer-Krankheit“ ist im ICD-10-GM klassifiziert. Der amtliche Code ist nach Klick einsehbar; die GdS-Einordnung richtet sich nach VersMedV Teil B.
ICD-10-Code
ICD-10-Code anzeigen
G30.9
Quelle: ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis, BfArM.
GdS-Einordnung (VersMedV Teil B)
3. Nervensystem und Psyche — Grundsätze der Gesamtbewertung von Hirnschäden
GdS 30–100 (je nach Schweregrad/Ausprägung)
| Zustand | GdS |
|---|---|
| Hirnschäden mit geringer Leistungsbeeinträchtigung | 30–40 |
| Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung | 50–60 |
| Hirnschäden mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung | 70–100 |
Quelle: VersMedV, Anlage zu §2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze), Teil B Nr. 3.1.1.
Redaktionell aus dem VersMedV-Text extrahiert und bereinigt, kein zeichengenaues Zitat. Verbindlich ist der amtliche VersMedV-Text (Bundesrecht, gemeinfrei nach §5 UrhG).
Häufige Fragen
- Welcher ICD-10-Code gilt für Demenz bei Alzheimer-Krankheit?
- Der amtliche ICD-10-GM-Code ist auf dieser Seite hinterlegt und nach Klick einsehbar (Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis). Die Anzeige erfolgt nicht sofort, sondern erst nach bewusstem Klick.
- Welcher GdS kommt bei Demenz bei Alzheimer-Krankheit in Frage?
- Nach VersMedV Teil B gilt: GdS 30–100 (je nach Schweregrad/Ausprägung). Der GdS wird nicht automatisch berechnet, sondern im Einzelfall ärztlich bzw. gutachterlich anhand der VersMedV-Anhaltswerte festgelegt.
- Ersetzt diese Seite eine ärztliche Diagnose?
- Nein. Diese Seite dient ausschließlich der Information und Recherche und ersetzt keine ärztliche Beratung. Für die korrekte Anwendung im klinischen oder gutachterlichen Kontext ist ausschließlich das jeweilige Fachpersonal verantwortlich.
Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).