Chronisch-venöse Insuffizienz
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-20
„Chronisch-venöse Insuffizienz“ ist im ICD-10-GM klassifiziert. Der amtliche Code ist nach Klick einsehbar; die GdS-Einordnung richtet sich nach VersMedV Teil B.
ICD-10-Code
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I87.20
Quelle: ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis, BfArM.
GdS-Einordnung (VersMedV Teil B)
9. Herz und Kreislauf — Unkomplizierte Krampfadern
GdS 0–80 (je nach Schweregrad/Ausprägung)
| Zustand | GdS |
|---|---|
| Unkomplizierte Krampfadern | 0 |
| Chronisch-venöse Insuffizienz (z.B. bei Krampfadern), postthrombotisches Syndrom ein- oder beidseitig mit geringem belastungsabhängigem Ödem, nicht ulzerösen, Hautveränderungen, ohne wesentliche Stauungsbeschwerden | 0–10 |
| mit erheblicher Ödembildung, häufig (mehrmals im Jahr), rezidivierenden Entzündungen | 20–30 |
| mit chronischen rezidivierenden Geschwüren, je nach Ausdehnung, und Häufigkeit (einschließlich arthrogenes Stauungssyndrom) | 30–50 |
| Lymphödem an einer Gliedmaße ohne wesentliche Funktionsbehinderung, Erfordernis einer, Kompressionsbandage | 0–10 |
| mit stärkerer Umfangsvermehrung (mehr als 3 cm) je nach, Funktionseinschränkung | 20–40 |
| mit erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der, betroffenen Gliedmaße, je nach Ausmaß | 50–70 |
| bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße | 80 |
- Entstellungen bei sehr ausgeprägten Formen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.
Quelle: VersMedV, Anlage zu §2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze), Teil B Nr. 9.2.3.
Redaktionell aus dem VersMedV-Text extrahiert und bereinigt, kein zeichengenaues Zitat. Verbindlich ist der amtliche VersMedV-Text (Bundesrecht, gemeinfrei nach §5 UrhG).
Häufige Fragen
- Welcher ICD-10-Code gilt für Chronisch-venöse Insuffizienz?
- Der amtliche ICD-10-GM-Code ist auf dieser Seite hinterlegt und nach Klick einsehbar (Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis). Die Anzeige erfolgt nicht sofort, sondern erst nach bewusstem Klick.
- Welcher GdS kommt bei Chronisch-venöse Insuffizienz in Frage?
- Nach VersMedV Teil B gilt: GdS 0–80 (je nach Schweregrad/Ausprägung). Der GdS wird nicht automatisch berechnet, sondern im Einzelfall ärztlich bzw. gutachterlich anhand der VersMedV-Anhaltswerte festgelegt.
- Ersetzt diese Seite eine ärztliche Diagnose?
- Nein. Diese Seite dient ausschließlich der Information und Recherche und ersetzt keine ärztliche Beratung. Für die korrekte Anwendung im klinischen oder gutachterlichen Kontext ist ausschließlich das jeweilige Fachpersonal verantwortlich.
Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).