Blasenkrebs (Harnblasenkarzinom)
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-20
„Blasenkrebs (Harnblasenkarzinom)“ ist im ICD-10-GM klassifiziert. Der amtliche Code ist nach Klick einsehbar; die GdS-Einordnung richtet sich nach VersMedV Teil B.
ICD-10-Code
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C67.9
Quelle: ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis, BfArM.
GdS-Einordnung (VersMedV Teil B)
12. Harnorgane — Nach Entfernung eines malignen Blasentumors ist eine
GdS 50–100 (je nach Schweregrad/Ausprägung)
| Zustand | GdS |
|---|---|
| GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren nach Entfernung des Tumors im Frühstadium unter, Belassung der Harnblase (Ta bis T1) N0 M0, Grading G1 | 50 |
| GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren, nach Entfernung im Stadium Tis oder T1 (Grading ab G2) | 50 |
| nach Entfernung in den Stadien (T2 bis T3a) N0 M0 | 60 |
| mit Blasenentfernung einschließlich künstlicher Harnableitung | 80 |
| nach Entfernung in höheren Stadien | 100 |
- Heilungsbewährung abzuwarten.
Quelle: VersMedV, Anlage zu §2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze), Teil B Nr. 12.2.3.
Redaktionell aus dem VersMedV-Text extrahiert und bereinigt, kein zeichengenaues Zitat. Verbindlich ist der amtliche VersMedV-Text (Bundesrecht, gemeinfrei nach §5 UrhG).
Häufige Fragen
- Welcher ICD-10-Code gilt für Blasenkrebs (Harnblasenkarzinom)?
- Der amtliche ICD-10-GM-Code ist auf dieser Seite hinterlegt und nach Klick einsehbar (Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis). Die Anzeige erfolgt nicht sofort, sondern erst nach bewusstem Klick.
- Welcher GdS kommt bei Blasenkrebs (Harnblasenkarzinom) in Frage?
- Nach VersMedV Teil B gilt: GdS 50–100 (je nach Schweregrad/Ausprägung). Der GdS wird nicht automatisch berechnet, sondern im Einzelfall ärztlich bzw. gutachterlich anhand der VersMedV-Anhaltswerte festgelegt.
- Ersetzt diese Seite eine ärztliche Diagnose?
- Nein. Diese Seite dient ausschließlich der Information und Recherche und ersetzt keine ärztliche Beratung. Für die korrekte Anwendung im klinischen oder gutachterlichen Kontext ist ausschließlich das jeweilige Fachpersonal verantwortlich.
Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).