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Benigne Prostatahyperplasie (BPH)

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-20

„Benigne Prostatahyperplasie (BPH)“ ist im ICD-10-GM klassifiziert. Der amtliche Code ist nach Klick einsehbar; die GdS-Einordnung richtet sich nach VersMedV Teil B.

ICD-10-Code

ICD-10-Code anzeigen

N40

Quelle: ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis, BfArM.

GdS-Einordnung (VersMedV Teil B)

12. Harnorgane — Bei Entleerungsstörungen der Blase (auch durch Harnröhrenverengung)

GdS 10–50 (je nach Schweregrad/Ausprägung)

ZustandGdS
Entleerungsstörungen der Blase leichten Grades, (z.B. geringe Restharnbildung, längeres Nachträufeln)10
stärkeren Grades (z.B. Notwendigkeit manueller Entleerung, Anwendung eines Blasenschrittmachers, erhebliche Restharnbildung, schmerzhaftes Harnlassen)20–40
mit Notwendigkeit regelmäßigen Katheterisierens, eines Dauerkatheters, eines suprapubischen Blasenfistelkatheters, oder Notwendigkeit eines Urinals, ohne wesentliche Begleiterscheinungen50
  • sind Begleiterscheinungen (z.B. Hautschäden, Harnwegsentzündungen) ggf. zusätzlich zu bewerten.

Quelle: VersMedV, Anlage zu §2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze), Teil B Nr. 12.2.2.

Redaktionell aus dem VersMedV-Text extrahiert und bereinigt, kein zeichengenaues Zitat. Verbindlich ist der amtliche VersMedV-Text (Bundesrecht, gemeinfrei nach §5 UrhG).

Häufige Fragen

Welcher ICD-10-Code gilt für Benigne Prostatahyperplasie (BPH)?
Der amtliche ICD-10-GM-Code ist auf dieser Seite hinterlegt und nach Klick einsehbar (Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026, Alphabetisches Verzeichnis). Die Anzeige erfolgt nicht sofort, sondern erst nach bewusstem Klick.
Welcher GdS kommt bei Benigne Prostatahyperplasie (BPH) in Frage?
Nach VersMedV Teil B gilt: GdS 10–50 (je nach Schweregrad/Ausprägung). Der GdS wird nicht automatisch berechnet, sondern im Einzelfall ärztlich bzw. gutachterlich anhand der VersMedV-Anhaltswerte festgelegt.
Ersetzt diese Seite eine ärztliche Diagnose?
Nein. Diese Seite dient ausschließlich der Information und Recherche und ersetzt keine ärztliche Beratung. Für die korrekte Anwendung im klinischen oder gutachterlichen Kontext ist ausschließlich das jeweilige Fachpersonal verantwortlich.
Offizieller Referenzbereich

Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

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